Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) unterstützt die Landeshauptstadt München seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Anträge auf finanzielle Förderung können für folgende Maßnahmen gestellt werden:
Wärmedämmung an Wohngebäuden
- Dächer
- Außenwände und Fenster
- Passivhäuser
Maßnahmen zur rationellen Wärmeerzeugung
- Neuanschluss an die Fernwärme
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
KWK-Anlagen mit innovativer Technik können als Sondermaßnahme gefördert werden. Darunter fallen unter anderem Blockheizkraftwerke mit Stirling-Motoren und mit Pflanzenölmotoren. Die ersten 10 Anlagen jeder innovativen KWK-Technik, für die eine Förderung beantragt wird, werden nach Einzelfallentscheidung als Sondermaßnahme gefördert. In diesen Fällen wird ein 50% Aufschlag auf die regulären Fördersätze des Förderprogramm Energieeinsparung für KWK-Anlagen gewährt.
Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie
- Thermische Solaranlagen
Sondermaßnahmen
nach Einzelfallentscheidung, Beispiele siehe Richtlinie
Sonderförderung Biomasse
- Holzpellet-Feuerung
- Holzpellet-Solarthermie Kombination
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