Zuschüsse für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie
(Marktanreizprogramm des Bundes)
Was wird gefördert?
- Solarkollektoren
- Biomasseanlagen
- Biogasanlagen
- kleine Wasserkraftwerke
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Freiberuflich Tätige
- Kleine und mittlere Unternehmen
- neu: Kommunen und Vereine
Wie wird gefördert?
- Die Förderung für Solarkollektoren und Biomasseanlagen erfolgt durch einen Zuschuss.
- Solarkollektoren (neue Konditionen seit 12.06.2006):
- 40 EUR/m² für Anlagen zur Brauchwassererwärmung.
- 70 EUR/m² für Anlagen zur zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
- Biomasseanlagen mit automatischer Beschickung: 24 EUR je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens 1.000 EUR
- Biomasseanlagen mit manueller Beschickung: 750 EUR je Anlage.
- Wasserkraft und Tiefengeothermie wird über Darlehen gefördert.
Wo wird der Antrag gestellt?
Nähere Informationen unter
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35,65760 Eschborn oder
Postfach 51 60, 65726 Eschborn
Internet: http://www.bafa.de
Tel.: (06196) 908 625
oder Ihrer Hausbank.
Die Zinssätze und die Höhe der Förderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Die oben angegebenen Werte sind deshalb im aktuellen Fall nachzuprüfen!
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