F Ö R D E R U N G E N

Marktanreizprogramm des Bundes

Zuschüsse für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie

(Marktanreizprogramm des Bundes)

Was wird gefördert?

  • Solarkollektoren
  • Biomasseanlagen
  • Biogasanlagen
  • kleine Wasserkraftwerke
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • neu: Kommunen und Vereine

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung für Solarkollektoren und Biomasseanlagen erfolgt durch einen Zuschuss.
  • Solarkollektoren (neue Konditionen seit 12.06.2006):
    • 40 EUR/m² für Anlagen zur Brauchwassererwärmung.
    • 70 EUR/m² für Anlagen zur zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
  • Biomasseanlagen mit automatischer Beschickung: 24 EUR je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens 1.000 EUR
  • Biomasseanlagen mit manueller Beschickung: 750 EUR je Anlage.
  • Wasserkraft und Tiefengeothermie wird über Darlehen gefördert.

Wo wird der Antrag gestellt?

Nähere Informationen unter

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35,65760 Eschborn oder

Postfach 51 60, 65726 Eschborn

Internet: http://www.bafa.de

Tel.: (06196) 908 625

oder Ihrer Hausbank.

 Die Zinssätze und die Höhe der Förderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Die oben angegebenen Werte sind deshalb im aktuellen Fall nachzuprüfen!


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