E N E R G I E A U S W E I S 

Energiebedarfsausweis, Energieverbrauchsausweis

Energiepass wird Pflicht ab 2008 !
Ab dem Jahr 2008 wird – nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 25.04.2007 – ein verbindlicher Gebäudeenergieausweis für Bestandswohngebäude in Deutschland eingeführt. Ziel: Der Energiebedarf beziehungsweise der Energieverbrauch der Immobilie wird so transparent festgehalten.

In Kürze
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.

(Quelle: www.dena.de, Energieausweis für Gebäude).

Zwei Ausweisarten

Der Gebäudeenergieausweis wird in Form von zwei Ausweisarten zum Einsatz kommen: als verbrauchsorientierter Ausweis und als bedarfsorientierter Ausweis.
Was heißt das? Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Ausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt. Welche Ausweisart für welchen Fall zu wählen ist, wurde – nach gegenwärtigem Sachstand – folgendermaßen festgelegt:

  • Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohnungen, die zudem vor der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung erstellt wurden (Einreichung des Bauantrags vor dem 01. November 1977), muss zwingend ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.
  • Häuser, deren Bauantrag ab dem 01. November 1977 eingereicht wurde oder zwischenzeitlich entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden sowie generell Häuser mit mehr als 4 Wohnungen, können entweder nach dem bedarfsorientierten oder nach dem verbrauchsorientierten Energieausweis bewertet werden.
  • Wer allerdings staatliche Förderungen beanspruchen will – z. B. im Zuge einer Ausweisausstellung oder späteren Modernisierung – wird generell einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen müssen.

    (Quelle: Bausparkasse der Sparkassen LBS, der Gebäudeenergieausweis)

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